Kategorie | Youtube

Muss man Onlineinhalte auf Copyright Verletzung prüfen?

Muss man Onlineinhalte auf Copyright Verletzung prüfen?

Frage von BarbieQ:

Anders gefragt:
Mach ich mich strafbar, wenn beispielsweise youtube, clipfish, kino.to, free.videoload.de usw Filme anbieten für die sie keine Ausstrahlungsrechte besitzen und ich mir diese vorsätzlich anschaue?

Dabei mein ich auch sowas wie ein inoffizielles Musikvideo oder eine der unzähligen Harry Potter Parodien (z.B. Harry Potter und ein Stein)

Beste Antwort auf die Frage: „Muss man Onlineinhalte auf Copyright Verletzung prüfen?“

Answer by BlauerTroll
illegal ist es erst sobald dich jemand verpetzt und du einsiehst das du etwas illlegales gemacht hast, d.h. Kuck was du willst und Frag nicht wo es herkommt !

Weisst Du es besser? Antworte in den Kommentaren!Muss man Onlineinhalte auf Copyright Verletzung prüfen?

VN:F [1.9.22_1171]
Bwertung: 0.0/6 (0 Bewertungen )

geschrieben von Computer.de

3 Kommentare zu dieser Post

  1. effii schreibt:

    Grundsätzlich leider ja, den Du stellst in Deinem Computer eine technische Kopie her.

    Wenn der Verbreiter keine Nutzungsrechte (Urheberrecht) für das verbreiten der Videos hat, dann ist auch das ansehen nicht ok.

    Deshalb „versucht“ Youtube die Rechte zu prüfen, leider oft nur mit mäßigem Erfolg.

    Wenn aber nun einer zu unrecht (da ohne Nutzungsrechte) ein Video einstellt, dann ist auch der Konsum (das Ansehen) nicht ok, da Du wiederum eine technische Kopie herstelltst, für die Du keine Rechte besitzt.

    Das ist blöd, ist aber so. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit dabei beobachtet zu werden doch relativ gering 😉

    VA:F [1.9.22_1171]
    Rating: 0 (from 0 votes)
  2. Der 19.te Account schreibt:

    Das stell doch mal allgemein formuliert auf frag-einen-anwalt.de oder so ähnlich. Mich würde mal die Meinung von einem Juristen interessieren (vielleicht kommt ja doch noch einer vorbei…)

    VA:F [1.9.22_1171]
    Rating: 0 (from 0 votes)
  3. feanor1965 schreibt:

    Um Ihre Frage zu beantworten: Nein, Sie machen sich durch das ansehen dieser Filme nicht strafbar. Man kann von niemanden verlangen, bei jedem Video zuerst mal zu fragen ob der Anbieter die Ausstrahlungsrechte hat.

    Strafbar macht sich der jenige der das Video eingestellt hat und oftmals auch der Anbieter also zum Beispiel „Youtube“.

    Letztendlich ist es bei vielen dieser Clips und Videos die Frage, wer besitzt die Rechte. Zum Beispiel müssen die Personen innerhalb eines Privatclips gefragt werden, ob sie das wünschen – auch dies können Sie vorher nicht abklären, bevor Sie den Clip anschauen.

    VA:F [1.9.22_1171]
    Rating: 0 (from 0 votes)