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Usern von kino.to droht Strafverfahren

Usern von kino.to droht Strafverfahren, 5.0 out of 6 based on 2 ratings

Auf den beschlagnahmten Rechnern von Kino.to fand die Staatsanwaltschaft Daten von Premium-Kunden der Seite. Diese hatten für einen Werbefreien Zugang zu den Filmen per PayPal gezahlt.
Laut Focus müssen nun tausende ehemalige Nutzer der im Juni 2011 stillgelegten Website Kino.to mit einem Strafverfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden rechnen.

Grundlage dafür ist unter anderem eine Entscheidung des Amtsgerichts Leipzig vom Dezember 2011, in dem das „Streamen“ von Film-Raubkopien für strafbar erklärt wurde.

Wie immer bei solchen Sachen, sind die Juristen sichh da aber nicht einig.
Der Rechtsanwalt Christian Solmecke meint :

Unter Juristen ist derzeit umstritten, ob die reine Nutzung von Streaming-Angeboten illegal ist. Normalerweise wird bei solchen Diensten keine Kopie eines Werkes angefertigt. Damit findet auch keine Handlung statt, die im Sinne des Urheberrechts relevant wäre. Um allerdings überhaupt erst die technische Abspielbarkeit zu ermöglichen, werden Teile eines Films im so genannten RAM des Computers gepuffert. Umstritten ist nun, ob diese winzige Kopie, die nur aus technischen Gründen erfolgt, schon eine Verletzung des Urheberrechts darstellen kann. Ich bin der Ansicht, dass das nicht der Fall ist.

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geschrieben von Mano

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