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Neue Runde in Megaupload vs. USA

Neue Runde in Megaupload vs. USA, 6.0 out of 6 based on 1 rating

Ein Formfehler könnte den Knock Out für den Urheberrechtsprozess gegen Kim Dotcom bedeuten.
Bezirksrichter Liam O’Grady erklärte gegenüber dem „New Zealand Herald“:

Ich bezweifel, ob es in dieser Angelegenheit je zu einem Verfahren kommen werde. Denn die dazu erforderliche Strafanzeige sei Megaupload nie zugegangen.


Der Megaupload Anwalt Ira Rothken, erklärte:

Es ist auf gesetzeskonforme Weise gar nicht möglich, Megaupload wegen krimineller Handlungen anzuzeigen: Meiner Auffassung nach haben sie es nicht gemacht, weil sie es nicht können. Wir glauben nicht, dass Megaupload wegen krimineller Machenschaften belangt werden kann, weil es sich nicht im Zuständigkeitsbereich der USA befindet.


Die US-Regierung müsste auch noch eine weitere Hürde nehmen, um Schmitz vor ein amerikanisches Gericht zu stellen. Der Strafrahmen muss bei mindestens fünf Jahren liegen. Urheberrechtsverstöße werden in Neuseeland aber nur mit maximal vier Jahren Freiheitsentzug geahndet.  Es scheint also so, das Kim Schmitz seine Koffer für eine USA Reise nicht packen muss.

Kim Dotcoms aka Kim Schmitz:

Wir haben bereits ohne Verfahren die Todesstrafe erhalten und selbst wenn wir für unschuldig befunden werden – was der Fall sein wird – kann der Schaden nie mehr ausgeglichen werden.

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geschrieben von Mano

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