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Samsung Galaxy Tab 10.1N darf verkauft werden

Samsung Galaxy Tab 10.1N darf verkauft werden, 5.0 out of 6 based on 3 ratings

Das Samsungs Tablet Galaxy Tab 10.1N darf verkauft werden. Apple scheitert mit einem Verbotsantrag gegen das Samsung-Tablet.
Das im Vergleich zum Vorgängermodell 10.1 abgeänderte Design unterscheide sich ausreichend von Apples iPad, auch wenn es sich an dessen Gestaltung anlehne, befand das Düsseldorfer Landgericht.

Richterin Ulrike Pastohr sagte am Donnerstag in der Urteilsbegründung:

Das neue Gerätedesign des koreanischen Konzerns unterscheide sich „hinreichend deutlich“ von Apples eingetragenem europäischen Geschmacksmuster.

Laut Gericht besteht durch die Änderungen von Samsung keine Verwechslungsgefahr mehr. Die deutlich breitere Gestaltung der Geräteseiten, die gut sichtbaren Lautsprecherschlitze auf der Vorderseite und der klar erkennbare Markenname sorgen nach Einschätzung des Gerichts inzwischen für eine ausreichende gestalterische Abgrenzung vom durchgehend schlichten Design des Apple-Geschmacksmusters.

In einer mündlichen Verhandlung hatten die rechtlichen Vertreter von Apple und Samsung kurz vor Weihnachten ihre jeweiligen Positionen dargelegt und heute verkündete das Gericht nun sein Urteil.

Noch im vergangenen Jahr hatte das Düsseldorfer Gericht den Koreanern den Verkauf des Vorgängermodells „Galaxy Tab 10.1″ in Deutschland untersagt, weil sein Design nach Auffassung der Richter Geschmacksmusterrechte des Apple-Konzerns verletzte.

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geschrieben von Mano

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