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Bauanleitung Molotow?

Bauanleitung Molotow?

Frage von Jan S:

Also, ich hab gelesen, das es verboten ist, Molotow Cocktail zu bauen, besitzen, werfen, herzustellen.
Aber wieso sind soviele Videos davon bei Youtube und Myvideo drin, und wurden nich gesperrt oder gar zurückverfolgt?
Man findet keine schriftliche Anleitung, aber innerhalb von 1 Minute hat man min. 10 Anleitungen…
Wo ist der Sinn???
@ Rammler
Bitte unterlasse deine wagemutigen Unterstellungen!
ICH MÖCHTE KEINE MOLOTOWS BAUEN!….
Ich hab sowas nicht vor, es ist mir nur über den Weg gelaufen. Und es bezieht sich ausschließlich auf die Internetvideos, wieso die Bauanleitungen so auf Youtube veröffentlich werden können!
und noch mal:
ICH WILL KEINE BAUEN!!!

Ok, verstanden?

Beste Antwort auf die Frage: „Bauanleitung Molotow?“

Answer by Dita T
der Sinn? Geh zur Polizei / Interpol und beschwere dich über die Videos.
Seltsam finde ich allerdings auch, dass du nach Molotow-Cocktails googlest etc.
Worin liegt denn da der Sinn?

Beantworte Die Frage in den Kommentaren!Bauanleitung Molotow?

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geschrieben von Computer.de

3 Kommentare zu dieser Post

  1. auffallender_nick schreibt:

    Der Sinn?!

    Der Sinn blödsinn zu machen und Schaden zu zufügen.
    Sollche Personen haben kein Moralverständniss und denken nicht daran was alles passieren kann.

    Die fühlen sich dann auch immer cool und großartig, wenn etwas brennt wofür sie verantwortlich sind. Sobald aber was passiert und Menschen verletzt werden, tja…, dann sagt man nicht, ich wars, dann zieht man Feige seinen Schwa*z ein.

    Mit sowas macht man keine Scherze!

    Du solltest dir mal dir Rechtslage bewusst (ich möchte aber keine Andeutdung zu deiner Frage machen!) sein:

    In Deutschland wird der Molotowcocktail in der Waffenliste als verbotene Waffe aufgeführt (§ 2 Abs. 3 WaffG in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.4). Somit sind gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 WaffG der Erwerb, der Besitz, das Überlassen, das Führen, das Verbringen, das Mitnehmen, das Herstellen, das Instandsetzen sowie der Handel damit verboten. Ebenso ist es nicht erlaubt, zum Herstellen von Molotowcocktails anzuleiten oder aufzufordern (§ 52 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 WaffG). Verstöße gegen das Verbot werden mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

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  2. Helmuth W schreibt:

    Du must zur Bundeswehr gehen da kannst Du es Lernen! Ich habe es auch bei der Bundeswhr gelernd!

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  3. breitband schreibt:

    Weil alles Verbotene den Menschen reizt.Und dann auch noch mit
    Feuer zu hantieren-jeder hat als Kind doch auch seine Zündelerfahrungen
    gemacht.Ich vermute es wird als jugendlicher Leichtsinn abgetan,man kann nicht alles verfolgen,bei dem ganzen Mist der heutzutage passiert.

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